Wie werden die Verbrauchskosten abgerechnet?

Verschleißmaterial wird gesondert und nach Verbrauch (wie z.B. die Abnutzung der Krone oder einer Scheibe) festgestellt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Mieteinsatz. Unabhängig davon berechnen wir bei Schleif- und Schneidgeräten eine Mindestabnutzung.