Tarife und Bezahlung

Wenn Sie Neukunde sind, ist die Bezahlung per SEPA- Lastschrift,  PayPal oder Bar- bzw. Kartenzahlung vor Ort erforderlich. Bei einer weiteren Miete und nachgewiesener Bonität, können Sie mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen per Rechnung bezahlen.

Wir bieten Staffelpreise für einen Mietzeitraum ab 3-, ab 6- und ab 30 Miettagen. Bei einer längeren Mietdauer erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir verlangen von unserem Kunden keine Hinterlegung einer Kaution. Jedoch müssen Neukunden im Voraus bezahlen, um ein Gerät mieten zu können.

Die Kosten hängen stark von Distanz und der Kategorie des Geräts ab. Eine exakte Lieferadresse ist die Voraussetzung für eine richtige Kostenkalkulation. Mehr zur Berechnungsgrundlage der Transportkosten finden Sie im Bereich Transport & Bezahlung.

Für jede Miete ist 10 % vom Gesamtmietpreis als Versicherungsbeitrag zu entrichten. 

 Bei Diebstahl müssen 25% des Gerätewertes, jedoch mindestens 1.000 € beglichen werden.

Im Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung fällig. Diese richtet sich nach dem Listen-Neuwert des Gerätes mit folgender Staffelung:

- Listen-Neuwert des Gerätes bis     2.500,00 €     Selbstbehalt =    500,00 €

-Listen-Neuwert des Gerätes bis    10.000,00 €     Selbstbehalt = 1.000,00 €

-Listen-Neuwert des Gerätes bis    30.000,00 €     Selbstbehalt = 2.500,00 €

-Listen-Neuwert des Gerätes bis   70.000,00 €      Selbstbehalt = 3.500,00 €

-Listen-Neuwert des Gerätes bis 100.000,00 €     Selbstbehalt = 5.000,00 €

-Listen-Neuwert des Gerätes ab  100.000,00 €     Selbstbehalt = 7.500,00 € 

Bei uns gibt es die Möglichkeit, Ihre Maschinenreservierung bis 24h vor Mietbeginn kostenlos zu stornieren oder abzuändern. Danach muss der volle Preis nach der entsendeten Auftragsbestätigung bzw. Reservierungsbestätigung entrichtet werden.

Ein Miettag entspricht einem Einschichtbetrieb, daher acht Stunden innerhalb eines Tages (0 - 24 Uhr). Jede weitere Betriebsstunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet. Fallen Wochenendtage (Sa. - So.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer, wird die Tagesmiete für diese Tage nicht berechnet. Falls Sie jedoch außerhalb dieses Zeitraums die Maschine nutzen möchten, wird der Tag als gewöhnlicher Miettag abgerechnet.

Verschleißmaterial wird gesondert und nach Verbrauch (wie z.B. die Abnutzung der Krone oder einer Scheibe) festgestellt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Mieteinsatz. Unabhängig davon berechnen wir bei Schleif- und Schneidgeräten eine Mindestabnutzung.

Wochenendtage, an denen die gemietete Maschine nicht zum Einsatz kommt, sind mietkostenfrei nur die Versicherung wird berechnet. Jedoch können Sie auch speziell für das Wochenende oder für Nachtbaustellen unsere Maschinen mieten.