Häufig gestellte Fragen


Mieten bei OBM

Wir haben über 500 Mietgeräte für verschiedene Einsatzzwecke. 
Unser Mietpark besteht aus Baggern, Radladern, Arbeitsbühnen, Teleskoplader, Spezialgeräten, Walzen, Rüttelplatten, Radlader, Kleingeräte für Heimwerker und Transportfahrzeuge.

Sie können ein Gerät online, telefonisch oder persönlich bei uns in Amberg (Industriegebiet Nord) während der Öffnungszeiten mieten.

Online können Sie eine Maschine oder ein Gerät bis 13:00 Uhr am Vortag mieten. 

Telefonisch besteht die Möglichkeit zur Reservierung bis 16:00 Uhr.

Ja, Sie müssen sich ein Kundenkonto bei OBM haben, um ein Gerät mieten zu können. Wenn Sie bereits Kunde bei OBM sind, aber noch nicht im Online-Shop bestellt haben, haben wir Ihr Konto für Sie schon angelegt. Sie müssen nur noch Ihr Passwort wählen.

Auf unserer Webseite können Sie mithilfe unseres Suchfelds Ihr gewünschtes Gerät eintragen. Alternativ können Sie über unsere Hauptnavigation unter der jeweiligen Gerätegruppe Ihr Wunschgerät auswählen. Wenn Sie sich nicht sicher mit Ihrer Maschinenauswahl sind, können Sie uns auch gern kontaktieren. Wir beraten Sie gern.

Zur Auswahl steht die Selbstabholung oder Lieferung. Bei Bedarf vermieten wir auch passende Transportgeräte wie z.B. einen Anhänger oder LKW. Oder Sie lassen die Maschine zur gewünschten Uhrzeit zur Baustelle liefern.

Grundsätzlich ist für Baumaschinen, die nach StVZO keine Straßenzulassung haben und auf privaten Grundstücken benutzt werden, kein spezieller Führerschein erforderlich. Eine Einweisung und eine Bestätigung Ihrerseits (in Form einer Unterschrift), dass mit den Geräten nach Vorschrift umgegangen wird, ist dennoch Voraussetzung.
Für die Geräte, die auf öffentlichen Straßen bewegt werden, ist bei uns je nach Größe des Geräts ein Führerschein der Klasse B oder C zu hinterlegen.

Bei der Übergabe Ihres Mietgeräts gibt es eine professionelle Einweisung von unseren Mitarbeitern.

Für manche Geräte finden Sie auch online Einweisungsvideos, beispielsweise auf unserem YouTube-Kanal.

Bei Rückfragen zum Mietgerät können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter per Telefon 09621/16492-0 oder per E-Mail an info@obm-baumaschinen.de wenden.

Unsere Öffnungszeiten sind in den Sommermonaten April - Oktober:

Montag-Freitag
7:00 bis 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr


In den Wintermonaten November - März:

Montag - Freitag
7:00 bis 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Tarife und Bezahlung

Ein Miettag entspricht einem Einschichtbetrieb, daher acht Stunden innerhalb eines Tages (0 - 24 Uhr). Jede weitere Betriebsstunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet. Fallen Wochenendtage (Sa. - So.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer, wird die Tagesmiete für diese Tage nicht berechnet. Falls Sie jedoch außerhalb dieses Zeitraums die Maschine nutzen möchten, wird der Tag als gewöhnlicher Miettag abgerechnet.

Wochenendtage, an denen die gemietete Maschine nicht zum Einsatz kommt, sind mietkostenfrei. Jedoch können Sie auch speziell für das Wochenende oder für Nachtbaustellen unsere Maschinen mieten.

Für jede Miete ist 10 % vom Gesamtmietpreis als Versicherungsbeitrag zu entrichten. Im Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung von 500 € fällig. Bei Diebstahl müssen 25% des Gerätewertes, jedoch mindestens 2.500 € beglichen werden.

Wir bieten Staffelpreise für einen Mietzeitraum ab 3-, ab 6- und ab 30 Miettagen. Bei einer längeren Mietdauer erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir verlangen von unserem Kunden keine Hinterlegung einer Kaution. Jedoch müssen Neukunden im Voraus bezahlen, um ein Gerät mieten zu können.

Die Kosten hängen stark von Distanz und der Kategorie des Geräts ab. Eine exakte Lieferadresse ist die Voraussetzung für eine richtige Kostenkalkulation. Mehr zur Berechnungsgrundlage der Transportkosten finden Sie im Bereich Transport & Bezahlung.

Verschleißmaterial wird gesondert und nach Verbrauch (wie z.B. die Abnutzung der Krone oder einer Scheibe) festgestellt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Mieteinsatz. Unabhängig davon berechnen wir bei Schleif- und Schneidgeräten eine Mindestabnutzung.

Wenn Sie Neukunde sind, ist die Bezahlung per SEPA- Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal erforderlich. Bei einer weiteren Miete und nachgewiesen Bonität, können Sie mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen per Rechnung bezahlen.

Bei uns gibt es die Möglichkeit, Ihre Maschinenreservierung bis 24h vor Mietbeginn kostenlos zu stornieren oder abzuändern. Danach muss der volle Preis je nach der entsendeten Auftragsbestätigung bzw. Reservierungsbestätigung entrichtet werden.

Versicherung und Rückgabe

Grundsätzlich geht ein Miettag bis 06:00 Uhr des Folgetages. Sie können selbstverständlich auch einen anderen Rückgabezeitpunkt mit uns abstimmen.

Falls Sie feststellen, dass Sie Ihr Mietgerät länger als geplant einsetzen wollen, können Sie dies bei uns telefonisch oder per Mail an info@obm-baumaschinen.de anfragen. Wir geben Ihnen Bescheid, ob eine Verlängerung möglich ist.

Innerhalb der Öffnungszeiten nimmt unsere Werkstatt Ihre Mietgerät entgegen. Folgen Sie dafür bitte unsere Beschilderung am Gebäude.

Für Baumaschinen haben Sie die Möglichkeit, bei uns in Amberg in der gekennzeichneten Ladezone Baumaschinen (Waschplatz) Ihre Maschine abzustellen. Den dazugehörigen Schlüssel werfen Sie dann in unserem gesicherten Briefkasten neben der Eingangstür ein.

Für Kleingeräte haben wir bei uns in Amberg eine gekennzeichnete Ladezone Kleingeräte (Hallentor) eingerichtet, an der Sie das Gerät mit einer Kette und einem Schloss sichern können. Den dazugehörigen Schlüssel werfen Sie bitte auch in den gesicherten Briefkasten.

Für jede Miete ist 10 % vom Gesamtmietpreis als Versicherungsbeitrag zu entrichten. Im Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung von 500 € fällig. Bei Diebstahl müssen 25% des Gerätewertes, jedoch mindestens 2.500 € beglichen werden.

Die Maschinen- und Kaskoversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an den versicherten Sachen. Es handelt sich dabei um eine Allgefahrendeckung die keine Einzelgefahren wie z.B. nur Böswilligkeit oder Brand, sondern mit wenigen Ausnahmen jede Form der Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden) versichert.

Je nach Schaden beträgt die Selbstbeteiligung mindestens 500 €, bei Diebstahl 25% mindestens 2.500 €.